Stadtrecht der Stadt Schwäbisch Gmünd
Das Stadtrecht der Stadt Schwäbisch Gmünd enthält die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts innerhalb des Stadtgebiets.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd übernimmt keine Gewähr für die Übereinstimmung der hier abrufbaren Satzungen mit der jeweiligen Originalsatzung. Es gilt nur die Originalsatzung in der öffentlich bekannt gemachten Form; diese kann bei der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd, eingesehen oder angefordert werden. Aus eventuellen Abweichungen der hier veröffentlichten Satzung von der öffentlich bekannt gemachten Originalsatzung können keinerlei Ansprüche hergeleitet werden.
Allgemeine Verwaltungsaufgaben




Bauwesen, Grünflächen, Liegenschaften










Eigenbetriebssatzungen



Eingliederungsvereinbarungen








Erstreckungssatzungen


Feuerwehr






Gemeinderat, Beiräte und weitere Gremien





Hallen und Veranstaltungsräume


Interkommunale Zusammenarbeit

Kulturelle Einrichtungen



Recht, Sicherheit und Ordnung









Schulen, Kinderbetreuung, Jugendhaus







Steuern und Gebühren







Stiftungen


Zuschussrichtlinien


